Bei Binnenschiffstransporten gelten die IVTB (Internationale Verlade- und Transportbedingungen), in der aktuellen Fassung, sowie das Transportrechtsreformgesetz (TRG) vom 01.07.1998. Die Haftung für Verlust und Beschädigung haben wir gem. § 449, Abs. 2 HGB, auf max. zwei Rechnungseinheiten je kg Rohgewicht der Sendung festgelegt.
Internationale Verlade- und Transportbedingungen (IVTB)